Beglaubigungen
Die Gemeindekanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen gültigen amtlichen Ausweis vorzulegen.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Legalisationen und Apostillen
Für diese ist der Beglaubigungsdienst des Kantons Luzern zuständig.
Kosten
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die Gebühr Fr. 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften gleichzeitig beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.
Die Beglaubigung einer Fotokopie kostet Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.
Die Gebühr ist nach Möglichkeit in bar zu bezahlen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |