Geburten
Geburt erfolgt in einem Spital oder Geburtshaus ausserhalb von Horw
Es ist lediglich das grüne Formular "Geburtsanzeige", das beim Spital bezogen werden kann, durch das Zivilstandsamt des Wohnortes ausfüllen zu lassen. Für dessen Ausfüllen benötigt das Zivilstandsamt neben diesem Formular zusätzlich das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis.
Geburt erfolgt zu Hause in Horw
Bei einer Hausgeburt sind die erforderlichen Unterlagen (Geburtsanzeige und Familienbüchlein bzw. Familienausweis) innert 3 Tagen persönlich (durch Familienangehörige oder durch die Hebamme) beim Zivilstandsamt abzugeben. Dort erfolgt der Eintrag ins Register und sämtliche dazugehörende Arbeiten.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 041 349 12 58 | andreas.meier@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |