Gemeinderat
Der Gemeinderat Horw besteht aus fünf Mitgliedern und ist das zentrale Führungsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde und bereitet die Geschäfte vor, die dem Einwohnerrat bzw. den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden.
Der Gemeinderat vollzieht die ausführenden Aufgaben der Gemeinde Horw. Er wählt das Personal sowie die Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissionen und bestimmt deren Präsidentin oder Präsident.
Der Gemeinderat ist zuständig für die Rechtssetzung, insbesondere für die Rechtssätze aufgrund von Kompetenzdelegation, Geschäftsreglement, Verwaltungsverordnung sowie für das Datenschutzreglement. Er bereitet die Geschäfte für den Einwohnerrat vor und hat die Leitung und Aufsicht über die Verwaltung. Ebenfalls zu seinen Kompetenzen gehören folgende Geschäfte: Erlass von Natur- und Landschaftsschutz-Massnahmen von lokaler Bedeutung, Geschäfte im Rahmen des Finanzhaushaltes, Veräusserung von Grundeigentum/Einräumung des Kaufsrecht bis 1 Prozent des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb von Grundeigentum bis 10 Prozent des Gemeindesteuer-Ertrages, Erwerb und Einräumung von Dienstbarkeiten und Grundlasten bis 5 Prozent des Gemeindesteuer-Ertrages, Ergreifung eines Gemeindereferendums usw.
Die Gemeinderats-Sitzungen finden wöchentlich jeweils am Donnerstagmorgen statt. An jedem ersten Donnerstag im Monat tagt der Gemeinderat ganztags. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.
Organigramm der Gemeinde
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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