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Wasserzähler selbständig ablesen

25. März 2021
Die Zählerstände der Wasserzähler müssen bis spätestens 13. Mai erfasst werden. Grundeigentümer können die Wasserzähler selbständig ablesen.

Die blaue Ablesekarte und Informationen zum selbständigen Ablesen der Wasserzähler werden den Grundeigentümern per Post zugestellt. Mit dem Smartphone geht das Erfassen ganz einfach: QR-Code auf der blauen Ablesekarte scannen und dann auf der Website der Wasserversorgung den Zählerstand eintragen.

Bei Fragen oder Unklarheiten: 041 349 12 98/92 oder baudepartement@horw.ch

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