Petition Nr. 23/2010 von Schoch Baupartner AG / Bewohner der Häuser Wegmatt 21, 23 und 25, Horw: Sicherung der Wohnqualität im Gebiet Wegmatt
- Nummer
- 23/2010
- Geschäftsart
- Petition
- Status
- Erledigt
- Datum
- 24. März 2010
- Beschreibung
- Petition Nr. 23/2010
Sicherung der Wohnqualität im Gebiet Wegmatt
Schoch Baupartner AG / Bewohner der Häuser Wegmatt 21, 23 und 25, Horw
Eingegangen am 24. März 2010
Petition wird am 25. März 2010 bei der Behandlung der Ortsplanungsrevision in die Entscheidsfindung miteinbezogen, Begehren wird dann aber abgelehnt.
Wir ersuchen Sie, im Rahmen der Ortsplanungsrevision das Grundstück Nr. 1546 GB Horw Wegmatt gemäss der öffentlichen Auflage in der viergeschossigen Wohnzone W 4 mit einer Ausnützung von 0,75 zu belassen.
Wir sind Eigentümer bzw. Mieter von Wohnungen in den Liegenschaften Wegmatt 21, 23 und 25 und angrenzender Grundstücke. Wir haben unter anderem im Vertrauen auf die Beschlüsse des Gemeinderates und des Einwohnerrates Horw Wohnsitz im Gebiet Wegmatt genommen. So hat der Einwohnerrat Horw an seiner Sitzung vom 12. Februar 2009 entschieden, das Grundstück Nr. 1546 GB Horw einer reinen Wohnzone zuzuweisen. In der öffentlichen Auflage wurde diese Umzonung bekräftigt. Eine erneute Kehrtwendung und eine andere Zonierung verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben und stellen eine Täuschung der Bewohner dieses Gebietes dar.
Bei der Überbauung Wegmatt 21, 23 und 25 handelt es sich um ein ruhiges, abgeschlossenes Wohngebiet, das für Familien geeignet ist und eine hohe Wohnqualität aufweist. Mit der Zuweisung des Grundstücks Nr. 1546 GB Horw in eine Wohn- und Gewerbezone wird der Wohncharakter dieses Gebiets erheblich beeinträchtigt. Es entstehen unzumutbare Immissionen für das Wohngebiet. Die Vorstellung, an diesem ruhigen Ort lärmige Betriebe anzusiedeln, ist raumplanungsrechtlich ein Unsinn. Im Rahmen des Bebauungsplanes Zentrum Bahnhofzone wurde der Nachweis erbracht, dass der Bahnverkehr keine nennenswerten Immissionen verursacht. Zudem sind die geplanten Wohnbauten nach Süden orientiert und keine lärmempfindlichen Räume sind gegen die Bahnlinie ausgerichtet.
Das Wohngebiet Wegmatt ist von Immissionen des Autoverkehrs soweit als möglich freizuhalten. Es macht keinen Sinn, die Gewerbezone in den Wohnzonenbereich auszudehnen. Die Zonengrenze ist beim Areal Gössi festzulegen. Die Erschliessungsstrasse Wegmatt eignet sich nicht für die Aufnahme eines weiteren Mehrverkehrs.
Eine reine Wohnzone im Bereich des Grundstücks Nr. 1546 GB Horw ermöglicht auch eine rasche Überbauung.
Wir ersuchen Sie, den Wohnwert unseres Quartiers nicht durch fragwürdige Entscheide zu zerstören. Wir ersuchen Sie deshalb, unserer Petition Folge zu leisten.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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