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Beschluss Nr. 1667 Neues Reglement über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Geschäftsart
Beschluss
Datum
4. Februar 2021
Beschreibung

Der Einwohnerrat hat einstimmig das neue Reglement über die Abstellflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement) in 1. Lesung beschlossen. Es regelt die Erstellungspflicht von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben. Das Parkplatzreglement soll das bestehende aus dem Jahr 1988 ablösen.

Anträge der Bau- und Verkehrskommission (BVK):

  • Ergänzung von Art. 3, Vollzug, Absatz 1: «Der Vollzug des vorliegenden Reglements erfolgt im Baubewilligungsverfahren durch die jeweils zuständige Stelle der Gemeinde». Einstimmige Zustimmung.
  • Ergänzung von Art. 5, Fahrtenmodell, Absatz 1: «Die zuständige Stelle kann von sich aus, oder auf Gesuch der Bauherrschaft im...». Zustimmung mit 22 zu 6 Stimmen.
  • Umformulierung von Art. 13, Geometrie und Gestaltung der Abstellplätze und Verkehrsflächen, Absatz 2: «Die Abstellplätze und Verkehrsflächen sind entsprechend den örtlichen Verhältnissen bestmöglich in die Umgebung einzupassen, das heisst unter anderem zu begrünen sowie multifunktional und versickerungsfähig auszugestalten.» Zustimmung mit 14 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
  • Zurückweisen von Art. 13, Geometrie und Gestaltung der Abstellplätze und Verkehrsflächen, Absatz 4, zur Überarbeitung. Einstimmige Zustimmung.
  • Art. 22, Bedarf an Abstellplätzen für leichte Zweiräder: Auf die 2. Lesung hin soll der Gemeinderat die Anzahl Abstellplätze beim Wohnen nochmals prüfen und in der Tendenz eher erhöhen. Zustimmung mit 16 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK):

  • Art. 7, Berechnung des Bedarfs an Abstellplätzen: Die Begrifflichkeiten «Nutzungsänderung» und «Zweckänderung» sind zu überprüfen und bis zur 2. Lesung zu klären respektive zu harmonisieren. Zustimmung mit 27 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Anträge der L20:

  • Art. 7 Abs. 3, Berechnung des Bedarfs an Abstellplätzen: Der letzte Satz «Für bestehende Abstellplätze gilt eine Bestandesgarantie.» ist zu streichen. Ablehnung mit 9 zu 19 Stimmen.
  • Art. 9, Berechnung des Sollbedarfs an Abstellplätzen: Die Prozentzahlen für die Berechnung des Sollbedarfs sind im Sinne der Ausführungen von LuzernPlus zu überarbeiten. Ablehnung mit 8 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung.
  • Art. 9, Antrag auf Zusatz: «Der Gemeinderat kann bei einer Änderung der Bedingungen gemäss Absatz 1 eine Änderung der Gebietseinteilung vornehmen.». Ablehnung mit 8 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung.
  • Art. 13, Antrag auf zusätzlichen Absatz: «Neue Parkplätze bei der Errichtung von Bauten und Anlagen oder neubauähnlichen Umbauten sind entweder mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge auszustatten oder es sind Vorkehrungen für eine spätere einfache Nachrüstung zu treffen. Als Richtlinie gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA.» Ablehnung mit 13 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten.
  • Gebietseinteilung: Die Gebietseinteilung ist auf die 2. Lesung hin zu überarbeiten und dabei sind die Kriterien im Planungsbericht (siehe Kriterien zur Gebietseinteilung, Anhang 3, Planungsbericht Parkplatzreglement, S. 11) und die Ausführungen von LuzernPlus zu berücksichtigen. Ablehnung mit 10 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Antrag der FDP:

  • Art. 11, Abstellplätze für schwere Motorwagen: Für schwere Motorwagen sind bei Bedarf besondere Abstellplätze zu erstellen. Diese sind in Wohnzonen nur in besonderen Ausnahmefällen (statt nicht) zulässig. Ablehnung mit 12 zu 16 Stimmen.

Anträge auf Bemerkung von Toni Portmann, CVP:

  • Art. 4, Der Sollbedarf von 30 oder mehr Abstellplätzen ist auf die 2. Lesung hin zu überprüfen. Zustimmung mit 16 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
  • Art. 9, Der Sollbedarf an Abstellplätzen ist auf die zweite Lesung hin zu überprüfen. Ablehnung mit 7 zu 16 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

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Datum Sitzung