Dringliche Motion Nr. 2021-318 von Noel Schemm, L20, und Mitunterzeichnenden: Digitale Ratsteilnahme
- Nummer
- 2021-318
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Status
- Nicht überwiesen
- Datum
- 9. Juni 2021
- Verfasser/Beteiligte
- Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in)
Noel Schemm, L20 (Erstunterzeichner/in)
Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 9. Juni 2021
Nicht überwiesen am 24. Juni 2021 mit 10:17 StimmenDie Coronapandemie hat im Frühjahr 2020 zeitweise das Parlament lahmgelegt und/oder dessen Betrieb massiv verändert und eingeschränkt. Inzwischen sind zur Sicherstellung des Parlamentsbetriebes griffige Schutzkonzepte erstellt worden, unter welchen der Rat trotzdem tagen kann.
Die Pandemie wird uns auch in der kommenden Zeit noch weiter begleiten. Wichtige Elemente der Pandemiebekämpfung sind und bleiben die Quarantänemassnahmen, um Ansteckungsketten zu unterbrechen. In den vergangenen Monaten hat es aus diesem Grund auch im Horwer Einwohnerrat zwei Abwesenheiten aufgrund von Quarantänen gegeben. Es ist offensichtlich, dass Entscheide im Rat bei umstrittenen Vorstössen oder Geschäften so massgeblich beeinflusst oder gar verfälscht werden können.
Aus diesem Grund beantragen wir dem Gemeinderat, nötige Massnahmen zu erarbeiten, damit Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte in ausserordentlichen Fällen auch digital an einer Ratssitzung teilnehmen können. Dem Einwohnerrat soll dafür ein Konzept vorgelegt werden.
Die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme darf nur ausnahmsweise bei gewichtigen Gründen erfolgen. Gewichtige Gründe sind beispielsweise Quarantäneverordnungen, Betreuungspflichten aufgrund Quarantäneverordnungen im selben Haushalt oder das Befolgen von behördlichen Empfehlungen für besonders gefährdete Personen. Eine solche Ratsteilnahme ist bewilligungspflichtig und müsste vor der Sitzung vom Ratspräsidium genehmigt werden. Die genauen Rahmenbedingungen müssten entsprechend in der Geschäftsordnung des Einwohnerrats festgelegt werden.
Wir danken für die wohlwollende Aufnahme dieses Anliegens.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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