Interpellation Nr. 597/2011
Honorare für Beratungsaufträge der Gemeinde Horw
Rölli Urs, FDP, und Mitunterzeichnende
Eingegangen am 11. Februar 2011
Schriftlich beantwortet am 22. September 2011 (siehe Anhang)
Im Budget 2011 der Gemeinde Horw sind unter Aufwandarten (3.1.2 Sachaufwand) Rubrik "318 Dienstleistungen, Honorare" folgende Beträge aufgeführt (je Kalenderjahr):
- 2009: Fr. 5'817'744.00 (Rechnung)
- 2010: Fr. 4'933'900.00 (Budget)
- 2011: Fr. 4'946'400.00 (Budget)
Bei einem Budget von 39 Mio. Franken (Ertrag aus ordentlichen Steuern für 2011) scheinen diese Beträge sehr hoch.
Es ist nicht transparent, an welche Unternehmen, Institute und Personen durch die Gemeinde Horw Beratungsaufträge (Studien, Berichte, Rechtsgutachten etc.) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang unterbreiten wir dem Gemeinderat folgende Fragen:
- Gibt es eine Übersicht/Zusammenstellung der Beratungsaufträge für die Jahre 2008 bis 2011?
- Wer sind die Empfänger der Beratungsaufträge von 2008 bis 2010?
- Was wird in Auftrag gegeben (Evaluation, Ingenieurtätigkeit, juristische Fragen etc.)?
- Wie hoch sind die Kosten für jeden der abgerechneten Aufträge; skaliert nach < Fr. 10'000.00; > Fr. 10'000.00 bis < Fr. 50'000.00 und grösser Fr. 50'000.00?
- Welches Departement vergibt welche Aufträge?
- Welches sind die Prämissen für eine externe Vergabe? Was war z.B. der Grund, die "Evaluation Pilotprojekt Betreuungsgutscheine" nicht durch eine interne Kraft erstellen zu lassen?
- a) Welche Vorgaben werden bei Erteilung eines Beratungsmandats gemacht (Kosten- und Zeitrahmen, Umsetzbarkeit, Kosten/Nutzen usw.)? b) Werden die Beratungsaufträge aufgrund von Honorarsubmissionen nach öBG vergeben? Wenn ja, wie viele Offerten werden eingeholt?
- Welche Berichte werden zwingend oder als Auflage durch kantonale Stellen und/oder Bundesstellen verlangt?"
Mitunterzeichnende:
Jenni Roger, FDP
Nussbaum Ueli, FDP
Strässle-Erismann Ruth, FDP
Zingg-Vetter Irène, FDP