Postulat Nr. 2023-764 von Eliane Nater, L20, und Mitunterzeichnenden: Vorgeburtlicher Mutterschutz
- Nummer
- 2023-764
- Geschäftsart
- Postulat
- Status
- Überwiesen
- Datum
- 17. Februar 2023
- Verfasser/Beteiligte
- Nater Eliane (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler L20 (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 17. Februar 2023
Überwiesen am 29. Juni 2023 mit 15 zu 12 Stimmen bei 1 EnthaltungDie Schweiz ist das einzige europäische Land, welches Schwangere bis zum Einsetzen der Wehen arbeiten lässt. Denn erst mit dem Moment der Geburt beginnt bei uns der 14-wöchige Mutterschutz. In unseren Nachbarländern hingegen setzt dieser bereits vor dem errechneten Geburtstermin ein (z. B. Deutschland: 6 Wochen, Österreich: 8 Wochen).
Wie ein Bericht des Bundesrats (2018) zeigt, werden 70 Prozent der werdenden Mütter zwei Wochen vor der Geburt krankgeschrieben. Es arbeitet also nur jede sechste Frau bis zur Geburt. Diese Zahlen machen deutlich: Der Erwartungsdruck, bis zur Niederkunft im Beruf tätig zu sein, ist aus gesundheitlicher Perspektive unzumutbar und erweist sich kaum als realistisch.
Die Städte Zürich, Biel und seit dem 1. Januar 2023 auch Luzern1 gehen mit gutem Beispiel voran. Ohne ihren nachgeburtlichen Mutterschutz zu gefährden, dürfen sich Mitarbeiterinnen der Stadt Luzern neu drei Wochen vor der Niederkunft auf ihre Geburt vorbereiten, ihren Körper schonen und müssen sich hochschwanger nicht mehr den Strapazen der Vollbeschäftigung aussetzen.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, in der Personalverordnung der Gemeinde Horw ebenfalls einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschutz von drei Wochen zu verankern. Der in Art. 33 der Personalverordnung der Gemeinde Horw festgehaltene Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen, beginnend mit der Geburt des Kindes, soll dadurch nicht angetastet werden.
Eine Entlastung der werdenden Mütter erfolgt heute lediglich aufgrund Krankschreibung respektive medizinischer Komplikationen. Allerdings wäre es für alle Frauen gesundheitlich besser, erholt gebären zu können: Wie Fachpersonen bestätigen, ist für den Verlauf der Geburt sowie die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend, ob die schwangere Frau sich in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf das Geburtsereignis vorbereiten konnte. Mit einem vorgeburtlichen Mutterschutz könnte dem – nota bene für sämtliche Familienmitglieder - anspruchsvollen Moment der Geburt stärker Rechnung getragen werden.
Der vorgeburtliche Mutterschutz wäre für die Gemeindeverwaltung zudem eine organisatorische Entlastung. Die Planungssicherheit in Bezug auf Mutterschaftsvertretungen würde erhöht und unvorhersehbare Ausfälle und personelle Notlösungen würden verringert. Besonders während der aktuellen Herausforderungen des Fachkräftemangels böte sich durch die zeitgemässeren Arbeitsbedingungen für Fachfrauen eine Chance und ein Wettbewerbsvorteil.
Wir danken für die Bearbeitung des Anliegens.
1 Postulats 117 «Schwangerschaftsurlaub für werdende Mütter»
Zugehörige Objekte
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