Dringliches Postulat Nr. 2023-765 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Optimierte Bushaltebuchten Waldegg
- Nummer
- 2023-765
- Geschäftsart
- Dringliches Postulat
- Status
- Nicht überwiesen
- Datum
- 24. Februar 2023
- Verfasser/Beteiligte
- Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in)
Ruth Strässle-Erismann, FDP (Erstunterzeichner/in)
Toni Portmann, Die Mitte (Mitunterzeichner/in)
Urs Rölli, FDP (Mitunterzeichner/in)
- Beschreibung
Eingegangen am 24. Februar 2023
Nicht überwiesen am 30. März 2023 mit 12:15 Stimmen bei 2 EnthaltungenAn der Einwohnerratssitzung vom 9. Februar 2023 wurde die bereits schriftlich beantwortete dringliche Interpellation bezüglich der neuen Bushaltestellen von und nach Horw im Bereich Waldegg an der Grenze nach Luzern respektive auf Luzerner Boden, diskutiert.
Die erhaltenen Antworten zeigten auf, dass der Zug noch nicht abgefahren ist, eine verkehrstechnisch optimale Umsetzung im Gesamtkontext mit Ringstrasse, Gemeindegrenze, Kreiselnähe sowie Stadtnähe zu realisieren. Nebst verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), diversen Absprachen mit der Stadt und dem Kanton Luzern, sowie mit den vbl bezüglich eines eventuellen späteren Einbezugs von Anschlussverbindungen (der Linie 4), scheint eine Auslegeordnung mit Darlegung aller Interessenvertretungen zielführend und angebracht.
Es gelten zum Beispiel die Vorteile einer Bushaltestellenbucht gegenüber einer Fahrbahn-Haltestelle hinsichtlich Sicherheit, Verkehrsfluss und Zugänglichkeit sowie Betriebssicherheit zu vergleichen. So scheint es fragwürdig, ob die Bushaltestelle Richtung Luzern, welche einen Veloabstellplatz anbietet, wo Infotafeln der Gemeinde übersichtlich aufgestellt sind, sich ein Briefkasten befindet und der Bus je nach Bedarf seinen Halt optimieren und Abweichungen zum Fahrplan ausgleichen kann, tatsächlich an einen anderen, verkehrstechnisch weniger optimalen Ort verschoben werden muss.
Es ist unbestritten, dass der ÖV gefördert und die Bevölkerung zu dessen Benutzung angehalten und motiviert werden muss. Dies ist auch der Grund, weshalb die Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut werden, damit auch diese Personen einen behinderungsfreien ÖV-Zugang erhalten. Jedoch haben alle Verkehrsteilnehmer, vom Fussgänger bis zum Autofahrer, das Anrecht, berücksichtigt zu werden. Die Benutzung des ÖV soll nicht mit Einschränkungen, sondern mit einer Attraktivierung des ÖV und freier Wahl der Verkehrsmittel gefördert werden.
Die Zunahme der Siedlungsdichte, sowie das damit verbundene Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, werden in den nächsten Jahren in einem Ausmass ansteigen, welches eine Kapazitätserhöhung unserer Verkehrsverbindungen sowohl beim ÖV als auch für den MIV erfordert, die nur mit einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Erweiterung der vorhandenen Verkehrswege sowie Verkehrsflüsse gewährleistet werden kann. Die Kompatibilität mit dem Neubauprojekt Blindenheim am bisherigen Standort Richtung Horw soll aus ähnlichen Gründen wie bereits erwähnt sichergestellt werden.
Im Hinblick auf die weitere Siedlungsentwicklung, sowie den in Frage gestellten geplanten Rückbau des Kreisels Mattenhof zu einer Kreuzung, eine Verbindung mit anderen Buslinien und die noch nicht abgeschlossenen Variantenstudien zu den Busbuchten an der Gemeindegrenze, fordern die Unterzeichnenden vom Gemeinderat, dass für alle Verkehrsteilnehmer eine gelungene, langfristige Lösung inkl. BehiG-Kanten ohne Verkehrsbehinderungen erarbeitet wird.
Zugehörige Objekte
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