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Interpellation Nr. 2023-767 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden: Verkehrssicherheit Schulweg Stirnrüti

Nummer
2023-767
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
27. April 2023
Verfasser/Beteiligte
Galbraith Sofia (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Stampfli Hans (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)

Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 27. April 2023
Schriftlich beantwortet am 6. Juli  2023

Die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler auf dem Veloheimweg ins Quartier Stirnrüti, ist beim Abschnitt der Strecke nach der Steigung vom Kreisel Wegscheide Richtung Felmis nicht gegeben. Entweder von der Zumhofstrasse kommend oder vom Kreisel Wegscheide kommend, fährt man parallel auf dem Gehweg / Veloweg zur Kastanienbaumstrasse bis dieser separat geführte Veloweg (Nr. 1) auf die Kastanienbaumstrasse mündet. Direkt danach befindet sich ein Fussgängerüberweg (Nr. 2) und auf der rechten Seite die Bushaltestelle «Hofrüti» (Nr. 3). Die erwähnten Nummern sind in der Abbildung 1 markiert. Zu bemerken ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Abschnitt (ab Markierung Nr. 5) mit 60 km/h ausgeschildert ist.

Dieser Abschnitt ist in mehrfacher Hinsicht gefährlich für alle Velofahrerinnen und Velofahrer, aber insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die den Heimweg mit dem Velo von der Schule Hofmatt, Zentrum oder Allmend über die Zumhofstrasse befahren:

  1. Bei der Einmündung des separaten, parallel zur Strasse verlaufenden Veloweges an der Stelle (Nr. 1) auf die Kastanienbaumstrasse…
    1. ist es enger als davor auf der Kastanienbaumstrasse, das heisst Autofahrerinnen und Autofahrer sind bei Gegenverkehr dazu geneigt den Velostreifen zu überfahren.
    2. besteht kein Hinweisschild für die Autofahrerinnen und Autofahrer, dass Velos auf die Strasse einmünden.
    3. ist kurz davor die Fahrgeschwindigkeit von 50 auf 60 km/h erhöht (Nr. 5) worden, so dass Autofahrerinnen und Autofahrer beschleunigen.
  1. Kurz nach der Einmündung…
    1. ist der Fussgängerüberweg (Nr. 2) eine weitere Gefahrenstelle, auf die geachtet werden muss.
    2. kommt die Bushaltestelle «Hofrüti» (Nr. 3), wo die Übersichtlichkeit der Strasse bei haltendem Bus erheblich beeinträchtigt ist.
  1. Beim Abbiegen in die Stirnrütistrasse (Nr. 4)…
    1. muss der Gegenverkehr mit der Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h berücksichtigt werden. Dies ist besonders für Schulkinder und unsichere Lenker eine Überforderung.
    2. müssen die Velofahrerinnen und Velofahrer im Fall von Gegenverkehr auf der Fahrbahn absteigen und den Gegenverkehr abwarten, was zu gefährlichen Überholmanövern führt. Wie erwähnt beträgt die Fahrgeschwindigkeit in beide Richtungen 60 km/h.
Abbildung 1
Abbildung 1 Google Maps Bild der Situation


Legende Bild:

  1. Einmündung Veloweg auf die Kastanienbaumstrasse
  2. Fussgängerüberweg
  3. Bushaltestelle «Hofrüti»
  4. Einbiegen in die Stirnrütistrasse
  5. Geschwindigkeitsschild Richtung Felmis sichtbar 60 km/h
Abbildung 2
Abbildung 2 Einmündung des Veloweges auf die Kastanienbaumstrasse an enger Stelle


 

Abbildung 3
Abbildung 3 Einmündung Veloweg auf Strasse aufgenommen von der Bushaltestelle

Wir fragen den Gemeinderat an:

  1. Hat der Gemeinderat Kenntnis dieser mehrfach gefährlichen Stellen auf dem Schulweg?
  2. Ist die Problematik weiteren Akteuren wie der AG Sichere Schulwege, dem Elternteam oder der Polizei bekannt?
  3. Welche Lösungsansätze könnten aus Sicht des Gemeinderats zur Verbesserung der Schulwegsicherheit auf der Kastanienbaumstrasse bei der Einmündung Veloweg und abbiegender Stirnrütistrasse beitragen?
  4. Kann der Knotenpunkt mit Einmündung, Fussgängerüberweg, Bushaltestelle und Abbiegen in die Stirnrütistrasse entflochten werden, um die Situation übersichtlicher zu machen und Gefahrenpotential zu entschärfen?
  5. Welche Massnahmen könnten kurzfristig getroffen werden?
  6. Kann der Gemeinderat prüfen, an welchen Stellen und in welcher Form Signalisierungsergänzungen gemacht werden können?
  7. Kann der Gemeinderat prüfen, ob die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt reduziert werden kann, um mehr Sicherheit zu erlangen?
  8. Könnte der getrennt geführte Radstreifen noch weitergeführt werden?
  9. Gemäss Handbuch Veloverkehr [1] des Bundes, Seite 21, sind «Bei höheren Geschwindigkeiten [über 50 km/h] … sehr breite Radstreifen, geschützte Radstreifen («protected bike lanes») oder Radwege einzusetzen.». Könnte der Radstreifen bergaufwärts verbreitert werden (z. B. 1.80 m)?

Wir danken für die Beantwortung dieser Fragen und besten Dank für die wohlwollende Bearbeitung unseres Anliegens.

 

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung