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Dringliches Postulat Nr. 2023-774 von André Fallet, GLP, und Mitunterzeichnenden: Anpassung Personalreglement der Gemeinde Horw vom 25. November 1999

Nummer
2023-774
Geschäftsart
Dringliches Postulat
Status
Angenommen
Datum
24. November 2023
Verfasser/Beteiligte
Fallet André (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in), Wiest Marc (Mitunterzeichner/-in)

Andrea Hocher, Die Mitte (Mitunterzeichner/in)
Charlotte Schwegler, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 24. November 2023
Entgegengenommen am 21. März 2024

Anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 26. Oktober 2023 – Beratung B+A «Vorsorgeplan PKG Pensionskasse» – hat der Horwer Gemeinderat Hans-Ruedi Jung das Parlament informiert, dass sich auch die Arbeitgeberin Gemeinde Horw inmitten des «War of Talents» bzw. des Fachkräftemangels befindet und man sich als attraktive, zeitgemässe Arbeitgeberin zu positionieren habe.

Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024, B+A Nr. 1738, wurde unter Ziffer 7.5, S. 65, als strategisches Ziel und Massnahmen die Überarbeitung des Personal- und Lohnreglements definiert.

Wortlaut Punkt 1.1 Lagebeurteilung: «Das Personalreglement und das Lohnreglement stammen aus dem Jahr 1999 und sind teilweise in die Jahre gekommen. Sie werden in nächster Zeit überprüft und überarbeitet, um auch reglementarisch als attraktive Arbeitgeberin in Erscheinung zu treten.»

Die obgenannten Aussagen und Zielsetzungen veranlassten mich, beruflich selbst im Personalmanagement tätig, dass heute gültige Personalreglement im Detail zu begutachten. Dabei stellte ich fest, dass die Anstellungsbedingungen der Gemeinde Horw im Vergleich zu umliegenden Gemeindeverwaltungen sowie der kantonalen Verwaltung in einigen Punkten unattraktiver sind.

Aus diesem Grund beantragt der Postulant mit den Mitunterzeichnenden die möglichst baldige Überarbeitung des heute gültigen Personalreglements. Konkret mit Prüfung nachfolgender Anpassungsvorschläge:

  • Attraktivere Ferienregelung: bis 20 J. 6 Wochen (30 Tg.), 21-49 J. 5 Wochen (25 Tg.), ab 50 J. 6 Wochen (30 Tg.). Hinweis: Von den heute 17 bezahlten Feiertagen sollten höchstens 2 Tage für die 5. Ferienwoche kompensiert werden.
  • Verzicht auf öffentliche Ausschreibung, sofern eine interne Personalentwicklungsmassnahme mittels Berufungsverfahren geplant werden kann.
  • Konkrete Möglichkeiten von Personalentwicklungsmassnahmen mit finanziellen und zeitlichen Beteiligungen sowie daraus resultierende Verpflichtungszeiten
  • Keine Altersbeschränkungen für Anstellungen über das Pensionierungsalter hinaus.
  • Erhöhung der Probezeit auf 4 Monate
  • Kündigungsfrist im Anschluss der Probezeit von 3 Monaten
  • Vaterschaftsurlaub (Familienurlaub bei gleichgeschlechtlicher Paare) von 14 oder 21 Arbeitstagen
  • Vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub (gemäss Postulat Nr. 2023-764)
  • 16 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub
  • Besoldete Urlaubstage, zum Beispiel bei: Todesfall, Hochzeit, plötzliche Erkrankung eines eigenen Kindes, Wohnortwechsel, J+S/J+M, humanitäre Einsätze, politisches Engagement
  • Besoldete Arbeitszeit bei Arztbesuchen (begrenzte Anzahl pro Jahr, z. B. 5 x 1 Std.)
  • Unbezahlter Urlaub von bis zu 3 Monaten, sofern es aus betrieblicher Sicht möglich ist
  • Sozial-/Familienzulage von Fr. 250.00 (Kanton Luzern) oder Fr. 300.00 (Stadt Luzern)
  • Möglichkeiten für mobiles, flexibles Arbeiten und zeitgemässen Arbeitsformen
  • Arbeitszeitenregelung und Kompensationsmöglichkeiten von Mehrstunden
  • Regelung für die Möglichkeit von Teilzeitarbeit (z. B. Reduktion des Pensums infolge Pflege von Familienangehörigen oder Betreuung des eigenen Kindes)
  • Anpassung Art. 25: Geschenkannahmeverbot. Vorschlag: Geschenke bis zu einem Wert von Fr. 50.00 oder Fr. 100.00 dürfen angenommen und behalten werden
  • Anpassung Art. 27: Keine Wohnsitzpflicht
  • Regelung Dienstaltersgeschenke usw.

Der Antragsstellende wünscht sich, dass sich die Gemeinde Horw auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft als zeitgemässe, familienfreundliche Arbeitgeberin positionieren wird. Gut ausgebildete, zufriedene und dadurch eher langjährige Mitarbeitende sind wichtig für eine dienstleistungsorientierte, professionelle Gemeindeverwaltung.

Aus diesem Grund wird hiermit der Gemeinderat gebeten, dass Reglement baldmöglichst zu überarbeiten und sich den neuen Gegebenheiten anzunehmen.

Besten Dank für die Bearbeitung unseres Anliegens.

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