Interpellation Nr. 2024-780 von Philipp Peter, L20, und Mitunterzeichnende: Gummipausenplatz Schulhaus Mattli, Kastanienbaum
- Nummer
- 2024-780
- Geschäftsart
- Interpellation
- Status
- Beantwortet
- Datum
- 8. Mai 2024
- Verfasser/Beteiligte
- Peter Philipp (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)Noel Schemm, L20 (Mitunterzeichner/in)
- Beschreibung
Eingegangen am 8. Mai 2024
Schriftlich beantwortet am 13. Juni 2024Der Pausenplatz ist Begegnungs-, Erlebnis- und Bildungsraum zugleich. Er sollte Schüler:innen die Gelegenheit bieten, sich im Spiel zu bewegen, Kontakte zu knüpfen und die Natur zu erleben. Lehrpersonen sollen das Areal als Lernort nutzen können und das Quartier als Freizeit- und Begegnungsraum. Zunehmend werden Pausenplätze entsiegelt, begrünt und naturnah umgesetzt. Der Kanton Luzern hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Schulen mit partizipativen Umgestaltungsprojekten mit Innovationspreisen ausgezeichnet (Schulen mit besonderem Profil und Labelschulen).
Der Pausenplatz des Schulhauses Mattli erstrahlt seit kurzer Zeit in leuchtenden Rot- und Orangetönen. Die einheimischen Sträucher und Rasenflächen, welche einen Beitrag zur Biodiversität geleistet haben, sind einem grossflächigen Belag aus recycelten Autoreifen gewichen.
Wir bitten den Gemeinderat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Warum wurde der Pausenplatz umgestaltet?
- Warum entschied man sich bei der Ausgestaltung für einen grossflächigen Kunststoffbelag?
- Wurden externe Fachberater mit Expertise für die Gestaltung von Pausenplätzen beigezogen?
- Wurden Referenzprojekte in naturnaher Gestaltung im Vorfeld geprüft?
- Wurde die Umgestaltung als partizipativer Prozess gestaltet?
- Wurden die Schulkinder in den Prozess einbezogen?
- Wurden die Lehrpersonen in den Prozess einbezogen?
- Wurde das Quartier in den Prozess einbezogen?
Wenn nicht, warum wurde auf einen solchen Prozess verzichtet?
Am 3. März 2024 wurde in Horw das neue Bau- und Zonenreglement vom Stimmvolk angenommen, welches nun noch auf die Bestätigung des Regierungsrates wartet. Mit dem darin enthaltenen Art.2a wird dem «Klimaschutz und Klimaanpassung» mehr Rechnung getragen, «insbesondere hinsichtlich Positionierung, Materialisierung, Begrünung, Bepflanzung und Besonnung […]».
- Wie verträgt sich die Gestaltung mit dem neuen Bau- und Zonenreglement spezifisch hinsichtlich des Art. 2a und den vom Gemeinderat erarbeiteten «Richtlinien Klimaanpassung»?
- In den geplanten «Richtlinien Klimaanpassung» wird betont, dass insbesondere versiegelte Flächen zur Aufheizung der Umgebung beitragen und Hitzeinseln verursachen. Wie ist der Pausenplatz diesbezüglich einzuschätzen?
- Durch Abrieb und Erosion solcher Flächen gelangt Mikrogummi in die Umwelt. Wie schätzt der Gemeinderat dies hinsichtlich der Erstellung solcher Plätze ein?
Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.
Zugehörige Objekte
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Schriftliche Beantwortung IP 780 Gummipausenplatz Schulhaus Mattli (PDF, 438.05 kB) | Download | 0 | Schriftliche Beantwortung IP 780 Gummipausenplatz Schulhaus Mattli |
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