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Motion Nr. 2024-327 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden: Feuerwerke einschränken

Nummer
2024-327
Geschäftsart
Motion
Status
Eingereicht
Datum
21. Mai 2024
Verfasser/Beteiligte
Galbraith Sofia (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 21. Mai 2024

Mit dem Merkblatt 75 zum Thema Feuerwerk (https://www.horw.ch/reglemente/8511), orientiert die Gemeinde Horw vorbildlich über Vorschriften und Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerk.

Der Gemeinderat regt jeweils im Vorfeld des 1. Augusts als auch des Silvesters ausdrücklich zur Zurückhaltung beim Zünden von privaten Feuerwerken an, jedoch verpuffen diese Empfehlungen meistens wirkungslos.
Direkte Schäden sind nicht bezifferbar, aber offensichtlich: verstörte Tiere und Menschen, eine enorme Luftbelastung und hochproblematischer Abfall, Verletzungsgefahr durch unsachgemässe Handhabung, Brandgefahr und Gefahr im Viehfutter durch niedergehende Raketenteile.

Wir fordern den Gemeinderat auf, ein Reglement zur Bewilligung von Feuerwerk mit verbindlichen Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt zu erstellen oder jetzige Reglemente dahingegen zu ergänzen.
Das Reglement soll ergänzend berücksichtigen:

  1. Das Naturschutzgebiet Luzern Süd / Seefeld / Horwer Bucht soll explizit geschützt werden.
  2. Eine Meldepflicht soll eingeführt werden für Feuerwerke für private Anlässe mit anschliessender online Publikationspflicht. Ausgenommen davon sind kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane.
  3. Ein Verbot soll ausgesprochen werden, Feuerwerksbatterien abzufeuern, da dies für Menschen mit Kriegstraumata absolut unerträglich ist.
  4. Es soll eine zeitliche Einschränkung für Feuerwerk gelten, z. B. am 1.8. bis 23 Uhr und am 1.1. bis 01.00 Uhr.