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Interpellation Nr. 2024-781 von Lukas Bucher, L20, und Mitunterzeichnende: Bushaltestellen Horw, Waldegg

Nummer
2024-781
Geschäftsart
Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
5. Juni 2024
Verfasser/Beteiligte
Bucher Lukas (Erstunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 5. Juni 2024

Am 4. März 2024 hat die Gemeinde Horw die Petition "Verkehrsbehinderung Waldegg STOPP" beantwortet. [1]

Aufgrund der Variantenabklärungen kommt die Gemeinde Horw zum Fazit:

  • Trotz verschiedener Prüfungen und Verhandlungen zeichnet sich damit keine Möglichkeit ab, in Fahrtrichtung Süd eine BehiG-konforme Bushaltebucht zu erstellen.
  • Trotz verschiedener Prüfungen zeichnet sich damit keine Möglichkeit ab, dass durch die Gemeinde in Fahrtrichtung Nord eine BehiG-konforme Bushaltebucht erstellt werden kann.

Das BehiG, in Kraft seit 1. Januar 2004, schreibt in Artikel 22 vor «Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes behindertengerecht sein.»[2] Diese Frist ist am 31.Dezember 2023 abgelaufen. Bei Haltestellen, welche erst nach 2023 baulich angepasst werden oder eine bauliche Anpassung als unverhältnismässig gilt, müssen Überbrückungs- respektive Ersatzmassnahmen angeboten werden.[3]

Dies führt zu folgenden Fragen:

  1. Aus welchen Gründen ist gemäss den Variantenabklärungen eine bauliche Anpassung unverhältnismässig?
  2. Sind die zuständigen Stellen bereit, die verlangten Überbrückungs- respektive Ersatzmassnahmen anzubieten?
  3. Welchen Stellenwert beim Fazit hatte die von den Petitionären behauptete Verkehrsbehinderung durch eine Fahrbahnhaltestelle?
  4. Gab es Reaktionen oder Stellungnahmen von Organisationen wie dem VVL, vif, Inclusion Handicap, Stiftung Brändi, Blickfeld?
  5. Auf welchen Betrag können die Kosten, welche für die umfangreichen Variantenabklärungen angefallen sind (inkl. Interner Leistungen), beziffert werden?

Es wird angekündigt, dass beim Stadtrat Luzern beantragt werden soll, bei einer allfälligen Sanierung der Haltestelle in Fahrtrichtung Nord weiterhin eine Busbucht anzubieten und die Gemeinde Horw in die Planungs- und Bauarbeiten miteinzubeziehen.

  1. Hat der Stadtrat oder die zuständige Stelle der Stadt Luzern inzwischen auf diesen Antrag reagiert und wie sieht deren Reaktion aus?

Mit dem Entscheid des Gemeinderates, von einer Anpassung der Haltestelle Süd «bis auf weiteres» abzusehen und die Busbucht unverändert beizubehalten, nimmt der GR den Bruch des BehiG an einer neuralgischen Stelle mit einer hohen Frequenz mit Personen mit Behinderung bewusst in Kauf . Eine ÖV-Nutzung für Menschen mit Behinderung ist damit nur mit Unterstützung durch Dritte möglich.

  1. Wie stellt sich der Gemeinderat zu dieser fragwürdigen Vorbildrolle?
  2. Im Leitbild der Gemeinde Horw heisst es: «Alle Bevölkerungsgruppen sind integriert.» und «Die Infrastruktur für Menschen mit Behinderung ist für die Region von grosser Bedeutung.» Wie verträgt sich ein solcher Entscheid mit diesen Leitlinien?

Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.

 

[1] Antwort auf die Petition "Verkehrsbehinderung Waldegg STOPP" https://www.horw.ch/aktuellesinformationen/2085742

[2] SR 151.3 Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

[3] Verband öffentlicher Verkehr, Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) https://www.voev.ch/de/unsere-themen/BehiG

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates