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Postulat Nr. 2024-791 von Leo Camenzind, Die Mitte, und Mitunterzeichnenden: Geräte der Gemeinde komplett auf Elektro umstellen

Nummer
2024-791
Geschäftsart
Postulat
Status
Eingereicht
Datum
25. September 2024
Verfasser/Beteiligte
Camenzind Leo (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bezzola Leandro (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Meyer Christian (Mitunterzeichner/-in), Schmidiger Julia (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in), Wiest Marc (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 25. September 2024

"Die Werkdienste der Gemeinde Horw haben zahlreiche motorgetriebene Helferchen in ihrem Bestand. Motorsägen, Laubbläser etc. erleichtern verständlicherweise die strenge Arbeit der Mitarbeitenden. Leider sind solche benzinbetriebenen Geräte, v.a. Zweitakter, nicht frei von Umweltbelastungen. Namentlich die Abgase und der Lärm beeinträchtigen Mitarbeitende und Bevölkerung gleichermassen. Im Herbst wird der Lärm dann richtig nervig.

Namentlich im Friedhof wirken lärmverursachende Geräte besonders störend.

Laubbläser erreichen einen Schallleistungspegel LwA von bis zu 115dB(A)! Ein Schalldruckpegel Lp am Ohr von 100 dB(A) ist daher nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft. Geräte mit Benzinantrieb sind, bei gleicher Leistung, in aller Regel lauter als Elektrogeräte.

Gemäss Art. 4 der Lärmschutzverordnung LSV darf die Bevölkerung durch den Einsatz von Maschinen und Geräten in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werden. Der Vollzug der Lärmvorschriften in diesem Bereich obliegt den Gemeinden und Kantonen.

Die Gemeinde Kerns, beispielsweise plant komplett auf Elektro Geräte umzustellen. Sobald ein Gerät nicht mehr arbeitstüchtig ist, soll die Neubeschaffung möglichst elektrobetrieben sein.

Wir bitten den Gemeinderat dem Beispiel anderer Gemeinden zu folgen und folgendes zu prüfen:

  • Neu zu beschaffende Geräte sollten elektrobetrieben sein.
  • Das Laden der Geräte sollte wenn möglich mit Solarstrom der eigenen PV-Anlagen erfolgen.

Wir danken dem Gemeinderat für die wohlwollende Prüfung dieses Anliegens."

Zugehörige Objekte

Name
post791-24 (PDF, 413.32 kB) Download 0 post791-24
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