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Postulat Nr. 2025-796 von Maline Zimmermann, L20, und Mitunterzeichnenden: Erhöhung des Selbstversorgungsgrads der Gemeinde mit erneuerbarer Energie

Nummer
2025-796
Geschäftsart
Postulat
Status
Eingereicht
Datum
19. März 2025
Verfasser/Beteiligte
Zimmermann Maline (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Matter Frank (Mitunterzeichner/-in), Nater Eliane (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 19. März 2025

«Der fortschreitende Klimawandel und die unsichere Entwicklung auf den internationalen Energiemärkten erfordern eine stärkere Eigenversorgung der Gemeinden mit erneuerbaren Energien. Während die Schweiz im Sommer bereits sehr viel Solarstrom produziert, sind im Winter sind die Energiereserven häufig knapp. Eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrads durch die verstärkte Nutzung von Fassadenanlagen sowie die Implementierung von Batteriespeichern kann die Versorgungssicherheit der Gemeinde nachhaltig stärken. Der Ausbau von erneuerbaren Energien haben eine positive finanzielle Bilanz, da sie nach der Amortisationszeit die Energiekosten der Gemeinde stark entlasten. Da der Einkaufspreis von Strom in den meisten Fällen deutlich über dem Selbstkostenpreis liegt, sind Solaranlagen und Batteriespeicher positiv für die Gemeindefinanzen. Die Produktion von erneuerbarem Strom, insbesondere auch im Winter, entspricht dem Netto Null Ziel der Gemeinde Horw.

Der Gemeinderat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie hoch der Selbstversorgungsgrad der Gemeinde mit erneuerbarer Energie aktuell ist und wie sich dieser im jahreszeitlichen Verlauf darstellt, mit und ohne der im Planungsbericht «Klimafreundlicher Gebäudepark der Gemeinde Horw» vorgesehenen Gebäudesanierungen.
  2. An welchen geeigneten Standorten auf gemeindeeigenen Gebäuden Fassadenanlagen zur Gewinnung von Solarenergie installiert werden können, um insbesondere im Winter die Stromproduktion zu erhöhen.
  3. An welchen Standorten die Errichtung von Batteriespeichersystemen möglich ist, um Energie vom Tag in die Nacht und vom Sommer zum Winter zu speichern.

Besten Dank für die wohlwollende Bearbeitung unseres Anliegens.»

 

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Name
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