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Dringliche Interpellation Nr. 2025-794 von Stefan Maissen, FDP, und Mitunterzeichnenden: Rollstuhlgerechte Parkfelder im Dorfzentrum

Nummer
2025-794
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Eingereicht
Datum
14. April 2025
Verfasser/Beteiligte
Maissen Stefan (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Bisang Ramon (Mitunterzeichner/-in), Hool Carla (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 14. April 2025

«Aktuell werden im Dorfzentrum die Parkplätze im Mittelstreifen neugestaltet (Längsparkierung). Leider war die FDP im Einwohnerrat die einzige Partei, welche gegen dieses Vorhaben war und an der alten Anordnung festhalten wollte. Ob sich die neue Parkplatzanordnung bewährt, wird sich zeigen. Von grossen Teilen der Horwer Bevölkerung und vor allem auch vom betroffenen Gewerbe wird dies bezweifelt. Das Horwer Gewerbe bemängelt auch, dass keine Involvierung der betroffenen Unternehmen stattgefunden hat.

Offensichtlich problematisch sind die rollstuhlgerechten Parkplätze, welche dies eben nicht sind. Betroffene Personen melden, dass diese Parkplätze in der realisierten Form nicht nutzbar sind, was aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Das Auto ermöglicht vielen Gehbehinderten und Rollstuhlfahrenden am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Rollstuhlgerechte Parkfelder sind unerlässlich, damit sie selbständig vom Auto auf ihr Hilfsmittel transferieren und dieses ein- und ausladen können.

Die Normen diesbezüglich sind bei Längsparkfeldern (VSS SN 40 291_2021_12, namentlich Art. 13):

  • Länge von rollstuhlgerechten Parkfeldern mind. 8.00 m
  • seitlich des Fahrzeuges (auf der Fahrerseite) ist eine absatzfreie Manövrierfläche von min. 1.40 m Breite erforderlich
  • Den Konflikten beim Türöffnen ist entsprechend der Situation besondere Beachtung zu schenken

Die seitliche Manövrierfläche genügt nicht, auch ist die Zugänglichkeit mit der Anordnung der beiden Parkfelder und der beiden Parktafeln nicht sichergestellt. Daher stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Inwiefern sind die rollstuhlgerechten Parkfelder normengerecht ausgestaltet?
  • Wie wurden die entsprechenden Fachstellen abgeholt/involviert?
  • Wie kann möglichst rasch ein Zustand hergestellt werden, der eine sichere und komfortable Nutzung der Parkplätze für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrende sicherstellt?
  • Sind die rollstuhlgerechten Parkfelder gebührenpflichtig? Wenn ja, wie kann mit den üblichen Apps bezahlt werden (aktuell ist das entsprechende Schild zu hoch angebracht)?
  • Sind ansonsten die Normen bezüglich Anordnung, Grösse, Manövrierzuschlag etc. bei Längsparkierung eingehalten?
  • Wie sind die Sicherheitsüberlegungen, welche vielen Horwerinnen in Horwern wichtig sind, generell in die Planung eingeflossen?

Wir danken dem Gemeinderat für die Beantwortung der Fragen.»

Zugehörige Objekte

Name
Interpe794-25_dringl (PDF, 90.67 kB) Download 0 Interpe794-25_dringl