Beschluss Nr. 1340 Gemeindeordnung
- Nummer
- 1340
- Geschäftsart
- Beschluss
- Status
- Erledigt
- Datum
- 20. September 2007
- Beschreibung
- Der Einwohnerrat berät in 2. Lesung den Entwurf der Gemeindeordnung.
Mit 14:12 Stimmen wird beschlossen, dass Horw eine „eigenständige“ Gemeinde des Kantons Luzern ist. Ein Antrag, dass „Vorbereitungen, welche eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Gemeinden bezwecken“, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, wird mit 12:13 Stimmen abgelehnt. Mit 16:10 Stimme wird jedoch beschlossen, diese Bestimmung in die Gemeindeordnung unter das fakultative Referendum aufzunehmen. Weiter wurde der Antrag gestellt, dass der „Beitritt zu Organisationen und Körperschaften, welche die Fusion von Gemeinden bezwecken oder unterstützen“, dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Diese Bestimmung wird mit 17:9 Stimmen in die Gemeindeordnung aufgenommen.
Gemäss heutiger Regelung können Personen, die vom Gemeinderat angestellt sind, nicht dem Einwohnerrat angehören. Es wird beantragt, dass Gemeindepersonal mit einem Teilpensum von maximal 50 Stellenprozenten dem Einwohnerrat angehören kann. Dieser Antrag wird mit 12:13 Stimmen abgelehnt, nachdem in einer ersten Abstimmung noch Stimmengleichheit herrschte.
Neu wird mit 20:1 Stimmen eine Bestimmung aufgenommen, dass der Einwohnerrat für eine Amtsdauer von vier Jahren die Arbeitgebervertreter in das Leitungsorgan der Pensionskasse wählt.
Gemäss der neuen Gemeindeordnung erstattet die Controllinginstanz dem Gemeinderat jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Erfüllung der von ihm erlassenen Leistungsaufträge. Einstimmig wird beschlossen, die Bestimmung zu ergänzen, dass „der Geschäftsprüfungskommission die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden“.
Bis heute kann der Gemeinderat in eigener Kompetenz Grundeigentum bis zu einem Wert von 2 % des Gemeindesteuerertrages veräussern. Mit 16:11 Stimmen wird beschlossen, diese Kompetenz auf 1 % zu reduzieren.
Der Gemeinderat braucht für frei bestimmbaren nicht voraussehbaren Aufwand und frei bestimmbaren nicht voraussehbare Ausgaben in Überschreitung eines Sonderkredites je bis zu 10 % der bewilligten Kreditsumme, jedoch höchstens bis zu 2 % des Ertrages der Gemeindesteuer, beim Einwohnerrat keinen Zusatzkredit zu einem bewilligten Sonderkredit zu verlangen. Ein Antrag auf Änderung der Kreditlimite im Einzelfall von 2 % auf 1 % wird nach zweimaliger Abstimmung mit Stimmengleichheit schlussendlich mit Stichentscheid der Einwohnerratspräsidentin abgelehnt.
Der Gemeindeordnung wird vom Einwohnerrat einstimmig zugestimmt. Die Horwer Stimmberechtigten werden Ende November über die Gemeindeordnung abstimmen können.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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