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Beschluss Nr. 1382 Planungsbericht zur Ortsplanungsrevision

Nummer
1382
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
15. Januar 2009
Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, vom Planungsbericht Kenntnis zu nehmen und die dringliche Motion Nr. 260/2008 von Thomas Zemp, CVP: Planungsbericht zur Ortsplanung, als erledigt abzuschreiben.

Über folgende Bemerkungen wird im Wesentlichen abgestimmt:

Zonenplan
  • Mit 20:4 Stimmen wird eine Bemerkung überwiesen, dass auf weitere Planungen im Gebiet Felmis (Weiterentwicklung Landschaftsraum) zu verzichten ist.
  • Mit 23:4 Stimmen wird angemerkt, dass im Gebiet Wegmatt entlang des Bahngeleises auf die Umzonung von der Gewerbe- und Wohnzone in eine reine Wohnzone verzichtet wird.
  • Mit 20:3 Stimmen wird bemerkt, dass im Gebiet Bachtelstrasse – Bachtelweg weiteres Gebiet eingezont wird.
  • Die Bemerkung, das Grundstück Nr. 32 Villa Kreuzfluh nicht der Sonderbauzone Tourismus sondern einer geeigneten Wohnzone zuzuführen, wird mit 23:3 Stimmen abgelehnt.
  • Einstimmig wird bemerkt, dass das Grundstück Nr. 903 nicht der Wohnzone W2 0.25 sondern allenfalls der Sonderzone Tourismus zuzuweisen ist.
  • Mit 22:1 Stimmen wird eine Bemerkung abgelehnt, der in der Kurzone befindliche Teil des Grundstücks Nr. 637 Ortmatt nicht der Sonderbauzone Tourismus sondern einer Wohnzone zuzuweisen.
  • Mit 21:4 Stimmen wird die Bemerkung abgelehnt, auf die geplante Einzonung im Gebiet Widen im heutigen Zeitpunkt zu verzichten. Mit 23:2 Stimmen wird aber beschlossen, im Gebiet Widen die geplante Bauzone von der Liegenschaft Widen her etwas zurückzunehmen (Scheune und Wohnhaus bilden Ensemble).
  • Mit 14:12 Stimmen soll auf die Naturschutzzone im Wasser für die Bucht Tannegg verzichtet werden.

Bau- und Zonenreglement
  • Mit 22:3 Stimmen wird die Bemerkung überwiesen, dass in den Zonen W2 0.25 und W2 0.15 Stützmauern eine Höhe von 1,5 m ab gewachsenem oder gestaltetem Terrain nicht übersteigen dürfen (der Entwurf des BZR sieht 1,0 m vor).
  • Mit 19:2 Stimmen wird bemerkt, dass die Zielsetzung im Bebauungsplangebiet Chrischona ist, die Aussicht vom Seeacherweg etappenweise zu gewährleisten.
  • Einstimmig wird bemerkt, den Aussichtsschutz nicht in einer vom Gemeinderat erlassenen Verordnung sondern einem durch den Einwohnerrat zu beschliessenden Reglement zu regeln.
  • Die Zielsetzung im Gestaltungsplangebiet Wegmatt ist die Sicherstellung einer neuen Gleisquerung für eine direktere Anbindung an das Schulzentrum.

Die Bemerkungen, denen zugestimmt wurde, werden dem Gemeinderat überwiesen.

Die Beratung des Planungsberichts wird abgebrochen. Das Konzept und der Entwicklungsrichtplan Horwer Halbinsel werden an der nächsten Sitzung behandelt.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung