Gesuch zur Rodung oder Fällung einzelner Bäume oder Hecken
Für Fällungen oder Rodungen von Einzelbäumen oder Hecken ist eine Bewilligung einzuholen, wenn:
- Der Baum oder die Hecke als Naturobjekt gemäss Zonenplan der Gemeinde Horw geschützt ist.
- Der Baum oder die Hecke Teil eines Gestaltungs oder Bebauungsplanes ist.
- Der Baum oder die Hecke in einer geschützten Parkanlage steht.
- Der Baum oder die Hecke sich in einer Uferschutz oder Naturschutzzone befindet.
- Der Baum oder die Hecke gemäss kantonaler Heckenschutzverordnung geschützt ist.
Die Bewilligung wird mit diesem Gesuch eingeholt. Die Fällsaison ist von Oktober bis März.
Informationen
- Datum
- 1. September 2020
Dokumente
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Formular_Gesuch_zur_Rodung_oder_Fallung_einzelner_Baume_oder_Hecken.pdf (PDF, 164.45 kB) | Download | 0 | Formular_Gesuch_zur_Rodung_oder_Fallung_einzelner_Baume_oder_Hecken.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Baudepartement | 041 349 12 92 | baudepartement@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Natur und Umwelt | 041 349 12 37 | naturumwelt@horw.ch |