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Kommunaler Richtplan Seefeld

Im Gebiet Seefeld will der Gemeinderat mit dem kommunalen Richtplan die Interessen von Naturschutz, Erholung, Freizeit und Sport in Einklang bringen. Unmittelbar an die Sport- und Freizeitflächen grenzt heute das Steinibachried, ein einmaliges Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Wie können die vorhandenen, beschränkten Flächen auf die verschiedenen Nutzungsansprüche aufgeteilt werden?
Das Seefeld Horw heute.

Ab November 2024: Die weiteren Schritte laufen an

Das kantonale Vorprüfungsverfahren läuft. Anschliessend wird der kommunale Richtplan aufgrund der Erkenntnisse aus der öffentlichen Auflage zur Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung überarbeitet. Die weiteren Schritte sind die Kenntnisnahme durch den Einwohnerrat, den Erlass durch den Gemeinderat und die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Oktober 2024: Der Gemeinderat veröffentlicht seinen Mitwirkungsbericht

Im Mitwirkungsverfahren sind 228 Eingaben eingegangen. Der Gemeinderat hat diese beraten. Er nimmt Stellung zu den Eingaben und nimmt Änderungen am Richtplan vor.

Online-News: Richtplan Seefeld: Gemeinderat hat die Mitwirkungseingaben beraten

Vollständiger Mitwirkungsbericht

30. April bis 15. Juni 2024: Die Frist zur Mitwirkung läuft

Während der öffentlichen Auflage zur Mitwirkung des kommunalen Richtplans Seefeld gehen 228 Mitwirkungseingaben ein, davon 161 gleichlautende. Die Eingaben umfassen bereinigt 339 Begehren. Der Gemeinderat berät die Begehren eingehend.

Auflage-Dokumente: siehe Seitenende

2023: Gemeinderat will einen kommunalen Richtplan

Der Gemeinderat entscheidet sich, einen kommunalen Richtplan zu erstellen:

  • Öffentliche Mitwirkung durch öffentliche Auflage
  • Vorprüfung durch den Kanton und damit Einbindung der kantonalen Dienststellen
  • Einbindung des Einwohnerrates durch Kenntnisnahme
  • Behördenverbindliches, aber nicht grundeigentümerverbindliches Instrument

Januar 2022: Das Siegerprojekt steht fest

Das Planerteam BBZ Landschaftsarchitekten GmbH, Bern, zusammen mit Joos & Mathys Architekten AG, Zürich, erhält den Auftrag, ihr Siegerprojekt aus dem Studienauftrag als Vorprojekt auszuarbeiten. Diese Planung betrifft die gemeindeeigenen Parzellen. Für die Entwicklung der Vision wird hingegen der Planungsbereich auch auf die Areale «Sand+Kies» sowie «Tschümperlin» (Parzelle Nr. 1463) ausgeweitet.

Vision Seefeld
Als langfristige Vision, unter Einbezug der Areale «Sand+Kies» sowie «Tschümperlin», könnte sich das Seefeld so präsentieren.

2019: Gemeinderat erteilt Studienauftrag

Dass das Seefeld einer ganzheitlichen Planung unterzogen werden soll, steht schon lange auf der politischen Agenda. In den vergangenen Jahren wurden bereits diverse Planungsgrundlagen erarbeitet. Aufgrund der anspruchsvollen Ausgangslage entscheidet der Gemeinderat, über das Seefeld einen Studienauftrag erstellen zu lassen. Das Ergebnis des Studienauftrags zeigt primär, wie die vorhandenen, beschränkten Flächen auf die verschiedenen Nutzungsansprüche aufgeteilt werden können. Entscheidend ist dabei der Übergang zwischen dem Naturschutzgebiet und den für Erholung, Sport und Freizeit genutzten Bereichen. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse erfordert die Aufteilung eine Kompromissbereitschaft aller Anspruchsgruppen. Die mit dem Studienauftrag vorgelegte Konzeption ist aus Sicht des Gemeinderates zielführend und erfolgversprechend.

Seefeld Horw

Zugehörige Objekte

Name
Seefeld Vorprojekt und Vision, Stand vor der öffentlichen Mitwirkung, 4. Juli 2023 (PDF, 16.64 MB) Download 0 Seefeld Vorprojekt und Vision, Stand vor der öffentlichen Mitwirkung, 4. Juli 2023
Seefeld Riichtplankarte, 15. Februar 2024 (PDF, 3.15 MB) Download 1 Seefeld Riichtplankarte, 15. Februar 2024
Seefeld Planungsbericht, 15. Februar 2024 (PDF, 3.71 MB) Download 2 Seefeld Planungsbericht, 15. Februar 2024
Seefeld Richtplantext, 15. Februar 2024 (PDF, 831.97 kB) Download 3 Seefeld Richtplantext, 15. Februar 2024